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Neue GMR-Vorgaben für Frachtverkehre nach Nordirland
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Neue GMR-Vorgaben für Frachtverkehre nach Nordirland

Für Frachttransporte nach Nordirland ist bei Verkehren über Häfen, die das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) nutzen, eine gültige Goods Movement Reference (GMR) erforderlich.

Die GMR muss vor der Abfahrt bzw. vor dem Check-in erstellt werden und die relevanten Zoll- und Wareninformationen korrekt zusammenführen. Ohne gültige GMR kann die Abfertigung bzw. die Verladung des Fahrzeugs verweigert werden.

Betroffen sind unter anderem GVMS-Verkehre über Belfast, Larne und Warrenpoint, abhängig von der jeweiligen Reederei.

Wichtig für Speditionen und Fahrer: Bitte stellen Sie sicher, dass die GMR vor der Ankunft im Hafen erstellt wurde und alle Angaben mit den Transport- und Zolldokumenten übereinstimmen. So lassen sich unnötige Verzögerungen bei der Abfertigung vermeiden.

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