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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Transcamion Schiffahrtsagentur GmbH bemüht sich, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Die interaktive Karte auf der Startseite (Google Maps) ist für Screenreader nur eingeschränkt nutzbar. Ohne Zustimmung zu Marketing-Cookies wird ein barrierefreier Platzhalter angezeigt.
  • Einige eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Intercom-Chat) unterliegen nicht unserer vollständigen Kontrolle hinsichtlich der Barrierefreiheit.
  • PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Maßnahmen zur Verbesserung

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Semantische HTML-Strukturierung aller Inhalte mit korrekter Überschriftenhierarchie
  • WCAG-AA-konforme Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Texte)
  • Barrierefreie Formularelemente mit zugeordneten Labels und ARIA-Attributen
  • Alternativtexte für alle informativen Bilder
  • Responsive Design für verschiedene Endgeräte und Bildschirmgrößen
  • Tastaturnavigation für wesentliche Funktionen
  • Skip-Navigation und logische Tab-Reihenfolge
  • Cookie-Consent-Banner mit vollständig zugänglichen Bedienelementen

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden:

Transcamion Schiffahrtsagentur GmbH
Landsbergerstr. 155 – Haus 1
D-80687 München
E-Mail: bookings@transcamion.com
Telefon: +49 89 89 60 73 0

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten und bestehende Probleme schnellstmöglich zu beheben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung nach dem BFSG liegt bei der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
www.bundesnetzagentur.de

Diese Erklärung wurde am 25. Februar 2026 erstellt.